Pressemitteilung -
Brexit: DA Direkt informiert über Besonderheiten für Kfz-Haftpflichtschutz
• Kfz-Haftpflichtversicherung schützt weiterhin – auch bei „hartem“ Brexit
• Nachweiskontrollen des Kfz-Versicherungsschutzes an der Grenze schon jetzt möglich
• „Grüne Karte“ sollte beim Grenzübertritt mitgeführt werden
Frankfurt/Main, 23.05.2019: Im Fall eines ungeordneten „harten“ Brexits wird bei Reisen nach England, Schottland, Wales oder Nordirland künftig eine europäische Grenze überschritten. Welche Folgen sich daraus für Unfälle bei Ferienreisen mit dem Auto ergeben, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. DA Direkt informiert über Besonderheiten, die Reisende schon jetzt beachten sollten.
Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union soll spätestens am 31. Oktober 2019 erfolgen. Wichtige Dokumente wie der deutsche Führerschein behalten ihre Gültigkeit auch nach dem Brexit. Mögliche versicherungsbezogene Veränderungen sollten jedoch weiter beobachtet werden.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt: Egal ob der Brexit ungeordnet oder vollständig geregelt ablaufen wird, deutsche PKW-Urlauber sind in Unfallsituationen in Großbritannien weiterhin durch ihre Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Als Pflichtversicherung beruht die Kfz-Haftpflichtversicherung auf einem internationalen Abkommen, das vom Brexit unberührt bleibt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt daher weiterhin auch im europäischen Ausland alle Schäden, die der Fahrzeughalter oder jede berechtigte Person mit dem Fahrzeug einem anderen zufügen.
„Grüne Karte“ als Versicherungsnachweis
Obwohl die Kfz-Haftpflichtversicherung in Großbritannien weiterhin ohne Einschränkungen gilt, könnten die britischen Behörden bei der Ein- und Ausreise von Urlaubern einen Nachweis ihres Versicherungsschutzes verlangen. „Wie in Deutschland gilt in Großbritannien die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, die sogenannte Grüne Karte, als Nachweis über den Haftpflicht-Versicherungsschutz. DA Direkt empfiehlt daher, die Grüne Karte bei Reisen nach Großbritannien schon jetzt mitzuführen, um den Versicherungsschutz zweifelsfrei nachweisen zu können. Bei einem Unfall kann die Schadensabwicklung damit erheblich erleichtert werden“, so Christian Scholz, DA Direkt KFZ-Versicherungsexperte.
Generell sollten sich Urlauber bei einem Unfall im Ausland eine Kopie der Grünen Karte des Unfallgegners geben lassen. Mit ihr können sie sich an den deutschen Beauftragten der gegnerischen Versicherung wenden.
Anders verhält es sich bei dem Kaskoschutz: Die „Grüne Karte“ stellt keinen Kaskoschutz dar. Wenn ein Unfall im Ausland selbst verschuldet wird, müssen die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug auch selbst getragen werden. Es empfiehlt sich daher, vor der Reise mit dem eigenen Versicherer über die Möglichkeiten einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zu sprechen.
Krankenversicherung nicht mehr gültig
Die Folgen des Brexit sind weitreichend - nicht nur die KFZ-Haftpflichtversicherung ist betroffen. Beispielsweise können gesetzlich Krankenversicherte nach dem Brexit mit ihrer Versichertenkarte keine medizinischen Leistungen mehr in Großbritannien in Anspruch nehmen und sollten daher eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
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